Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1927


[Miszelle]

Für die Lauenburgische Jugend

 

Die Herbsttagung der Kreisjugendpfleger fand diesmal am 10. und 11. September in Ratzeburg statt. Fast sämtliche Kreis-Jugendpfleger der Provinz, selbst von Helgoland und vom äußersten Norden, waren erschienen. Herr Regierungsrat Nissen leitete die Verhandlungen. Herr Landrat Dr. Voigt wohnte ihnen bei. Das Leitwort der Tagung hieß: Jugendpflege und Heimat. Am Sonnabend behandelte Kreisjugendpfleger Dr. Gerhard unter dem Titel "Mutter Heimat" den ersten Abschnitt des Themas, indem er die Notwendigkeit der Heimatpflege begründete uud eingehend ihre Methoden würdigte. Am Sonntag sprach Herr Schulrat Scheele über den zweiten Abschnitt, den er "Die zweite Heimat" benannte. Er führte nach seinen psychologischen Untersuchungen aus, wie es für die Verwurzelung in einer zweiten Heimat nötig sei, daß die Jugend dem rechten Berufe zugeführt werde und den Wert eines innigen und gesunden Familienlebens erkennen lerne. Nur Beruf und Familie ermöglichten es uns, auf fremdem Boden wirklich heimisch zu werden. - An diese Vorträge schlossen sich weitere Verhandlungen und Besichtigungen an. Ein Ausflug nach Mölln schloß die Tagung ab.

Es hat sich gezeigt, daß bei Abschluß von Verträgen über Darlehen aus dem Jugendpflegefonds in vielen Fällen die gesetzlichen Bestimmungen nicht beachtet worden sind. Der Regierungs-Präsident weist daher daraus hin, daß bei Errichtung eines Vertrages mit einer Landgemeinde die in Frage kommenden Bestimmungen der Landgemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 4. Juli 1892 und mit einer Stadtgemeinde die der Städteordnung für Schleswig-Holstein vom 14. April 1869 zu beachten sind. Hiernach muß ein Darlehnsaufnahmebeschluß einer Gemeindevertretung durch den zuständigen Kreisausschuß und ein solcher Beschluß städtischer Kollegien bezw. einer Stadtverordnetenversammlung durch den Bezirksausschuß in Schleswig genehmigt werden. Der genehmigte Beschluß ist dem Regierungspräsidenten mit dem vollzogenen Vertrage in dreifacher Ausfertigung (keine Abschriften) vorzulegen. - Bei Abschluß eines Darlehnsvertrages mit einem privatrechtlichen Verein ist stets an Hand der Vereinssatzung und des neuesten Auszuges aus dem Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts zu prüfen, wer zur Abschließung von Rechtsgeschäften für den Verein befugt ist. Vereinssatzung und Auszug aus dem Vereinsregister sind bei Vorlage des Vertrages in dreifacher Ausfertigung beizufügen. Falls die erforderliche Sicherstellung des Darlehens nicht durch hypothekarische Eintragung erfolgt, wird in der Regel die Gemeinde bezw. Stadt oder der Kreis des Heimatortes des betreffenden Vereins die Bürgschaft für das Darlehen übernehmen müssen. Der Bürgschaftsübernahmebeschluß ist gleichfalls in dreifacher Ausfertigung (keine Abschriften) mit dem Darlehnsvertrage vorzulegen.

Bekanntlich schenkte der Preußische Staat 1922 der deutschen Jugend die unweit Witzenhausen im herrlichen Werratale gelegene Ruine Ludwigstein mit der Bestimmung, sie zu einer Jugendburg als Stätte deutscher Volkserneuerung auszubauen und so ein lebendiges Denkmal für die Toten der Jugendbewegung im Weltkriege zu schaffen. Zum Träger des Werkes wurde die "Vereinigung zur Erhaltung der Burg Ludwigstein e. V." gegründet, in der die Jugendbunde sämtlicher Richtungen vertreten sind. Unter Überwindung erheblicher Schwierigkeiten gelang es der Vereinigung, die Burg größtenteils auszubauen. Der gesamte Ausbau soll nun aber bis zum nächsten Jahre vollendet sein. Um die Fertigstellung zu ermöglichen, hat der Minister für Volkswohlfahrt eine große Warenlotterie genehmigt, in der 354 205 Gewinne mit einem Gesamtwert vou 340 640 Mark zur Auslosung gelangen. Preis des Loses 50 Pfg., Hauptgewinn ein Landhaus, 6 Zimmer, Wintergarten usw., möbliert. Namhafte Spenden der Industrie haben die reiche Ausgestaltung des Gewinnplanes ermöglicht. Jugendvereine, die bereit sind, Lose zu vertreiben, werden gebeten, sich zu wenden an die Vereinigung zur Erhaltung der Burg Ludwigstein e. V., Lotteriestelle, Berlin SW 61, Belle-Alliance-Straße 6, Hofgebäude.


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Druck von H. H. C. Freystatzky's Buchdruckerei, Ratzeburg i. Lbg.

 

1927/4-132

 
 

 

 

 

 



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