I. SACHSEN-LAUENBURG (vor 1689).
Der heutige "Kreis Herzogtum Lauenburg" bildet
einen Teil des askanischen Herzogtums Sachsen zu Lauenburg,
eines Restes der Monarchie Heinrichs des Löwen. Nach dem
Aussterben der Askanier fiel infolge der Erbverbrüderung der
Herzöge zu Lauenburg mit dem Hause Braunschweig-Lüneburg von
1369 das Territorium im Jahre l689 an
Hannover.
Die sächsischen Herzoge hatten einen gevierten Schild geführt
mit Feldern für Sachsen (von Schwarz und Gold zu zehn Plätzen
quergestreift mit einem schrägen grünen Rautenkranz),
Pfalzgrafschaft in (Sachsen (zum Titel Westfalen gehörig! - in
Blau ein goldener Adler), Engern (in Silber drei rote
Seeblätter), Reichserzmarschallamt und Kurwürde (Anspruchswappen
- von Schwarz und Silber geteilt mit zwei gekreuzten roten
Schwertern). Wegen dieser Kurschwerter haben die askanischen
Sachsenherzöge mit den wettinischen stets Streit gehabt.
Auf das Gebiet Lauenburgs hatten verschiedene Häuser Anspruch.
Den Titel und das Wappen von Westfalen und Engern nahm die
Kurlinie von Sachsen an, ließ sich aber für das Territorium von
Hannover finanziell abfinden. Da jedes der von den Lauenburger
Herzögen geführten Wappenbilder bereits im kurfürstlichen Wappen
vorkam, treten dort nun die Felder Brehna 1) und
Pfalzsachsen 2) doppelt auf.
Nur im Jahre 1847 kommt für Lauenburg noch einmal
das sächsische Wappen vor. Damals brachte die Schrift von Dr.
Ed. Wippermann "Kurze Staatsgeschichte der Herzogthümer
Schleswig und Holstein" ein Wappen für Schleswig-Holstein auf,
das aus dem bis-
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1) für Engern.
2) für Westfalen.
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herigen herzoglichen dadurch geschaffen wird, daß nach
Fortfall des norwegischen Löwen alle Felder einen Platz aufrücken und die
sächsischen Balken mit dem Rautenkranz für Lauenburg in der zuvor Dithmarser
Spitze erscheinen. Dies Wappen ist offiziell nicht gebraucht worden, doch
geistert es noch in Briefmarkenalben als Seitentitel umher. Die Vorstellung, daß
das sächsische Wappen das wahre Lauenburgische Wappen sei, scheint ziemlich
verbreitet gewesen zu sein, sonst wäre wohl nicht 1848
schwarz-gelb als Landesfarbe angesehen und als Kokarde getragen worden.
II. HANNOVER (1689-1816).
Mit der hannoverschen Zeit kam der Gebrauch des niedersächsischen
Rosses allgemein so sehr in Aufnahme, daß es geradezu als Landeswappen angesehen
wurde. Dafür spricht der Umstand, daß der Glaube in Lauenburg herrschte, erst
nach dem Anfall dieses Territoriums an Hannover und um seinetwillen sei das Roß
im hannoverschen Wappen nach langer Vergessenheit wieder aufgenommen worden.
Auch wurde im Jahre 1779 der Lauenburgischen Ritter- und
Landschaft, als sie um die Gewährung eines eigenen Siegels einkam, das weiße
Pferd im roten Felde über den verschlungenen Initialen L. R. U. L. verliehen.
Die höheren Behörden führten, wie nicht anders zu erwarten, das große
Staatswappen.
III. DÄNEMARK (1816-1863).
In den Wirren der napoleonischen Kriege wechselte das kleine
Gebiet mehrfach die Landeshoheit, bis es 1813 an Hannover
zurückfiel, das es 1816 am 27. Juli an Dänemark
übergab.
Die Siegel der oberen Behörden mußten nunmehr statt des hannoverschen Wappens
das dänische Reichswappen zeigen, doch hatte das dänische Ministerium der
auswärtigen Angelegenheiten nichts dagegen einzuwenden, daß die kleinen Siegel
der oberen Behörden und die Siegel der unteren Ämter auch weiterhin das laufende
Pferd führten.
Der König von Dänemark nahm in seinen Titel den eines Herzogs zu Lauenburg auf
und ließ auch die Veränderung des Königlichen und Reichswappens vorbereiten. Da
die schwedische Regierung nachdrücklich die Entfernung des norwegischen,
arthaltenden Löwen aus dem Wappen von Dänemark verlangte, war die Umänderung
ohnehin nötig geworden.
Der Geheime Konferenzrat Ove Malling als Königlicher Historiograph wurde am
30. September 1819 beauftragt, Vorschläge zu machen. In
einem längeren Gutachten vom 11. Oktober warf er u. a. die Frage
auf, "ob etwas, und wenn, was für das Herzogtum Lauenburg eingeführt werden
solle, das nunmehr zum größten Teil mit der Krone Dänemark mit dem Titel
Herzogtum vereinigt ist". Wegen des Pferdes bemerkt er, "daß es ungewiß ist, ob
Dänemark verantworten könne, sich das Recht auf dasselbe angeeignet zu haben,
teils weil England oder nunmehr das Königreich Hannover nicht zuzugeben
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braucht, daß man seinerzeit mit dem Pferd Lauenburg allein
habe bezeichnen wollen, da Braunschweig-Lüneburg, ehe Lauenburg einverleibt
wurde, es in seinem Wappen gehabt hatte, erst als Wappenbild, dann als Helmzier,
ja es sogar auf seinen Münzen prägen läßt, teils weil im Rezeß vom 26.
Juli 1816, wodurch Lauenburg zum größten Teil mit Dänemark
vereinigt worden ist, nichts über das gemeinsame Wappen, so wie über den
gemeinsamen Titel für dieses Herzogtum erwähnt ist". "Der einzige Ausweg, der
also übrig bleibt, sofern Lauenburg im dänischen Wappen ein eigenes
Wappenzeichen haben soll, ist, selbst ein Zeichen zu schaffen, mit dem man nicht
in eines anderen Rechte eingreift. Als solches Wappenzeichen, das dennoch etwas
Analoges mit dem vorigen hat, scheint das Vorderteil eines Pferdes, nämlich Kopf
und Hals, annehmbar zu sein. Dänemark hat den Hauptteil von Lauenburg erhalten,
nicht das Ganze. Damit stimmt das Symbol auch in gewisser Weise überein."
Schon am 22. Oktober wurde die Wappenfrage durch die nachstehende
Königliche Resolution erledigt:
"Von den Uns alleruntertänigst vorgelegten Vorschlägen betreffend die
Veränderung in Dänemarks Wappen, haben Wir allergnädigst den mit der
viergeteilten Form gebilligt, doch so, daß der Figur für Lauenburg goldene Farbe
gegeben wird. Diese Unsere Resolution, nebst der Zeichnung, welche, von Uns
genehmigt, hierbei zurückfolgt, ist Unserem Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten mitzuteilen, damit das weiter Notwendige darauf veranlaßt werden
kann.
Kopenhagen den 22. Oktober 1819
FRIEDRICH R."
Die goldene Farbe des Pferdekopfes scheint der König aus eigener
Initiative zu größerem Unterschied vom niedersächsischen Pferd verfügt zu haben.
Die unteren Behörden hatten trotzdem weiterhin das Pferd im Siegel zu führen.
Erst im Jahre 1841 wurde anläßlich der Entscheidung über die
Legitimationszeichen der Zollbeamten - gegen den Wunsch der Regierung in
Ratzeburg - bestimmt, daß die Landesbehörden den Pferdekopf zu führen hätten.
Diese Verfügung soll viel böses Blut gemacht haben, besonders unter den älteren
Beamten, die ungern das alte Wahrzeichen vermißt hätten. Es scheint nicht so
schlimm gewesen zu sein. Schon 1848 tritt der Pferdekopf als
Abzeichen der Lauenburger Truppen auf.
Im Jahre 1851 wurde nach der Unordnung von 1848 bis
1851 die Bestimmung von 1841 in Erinnerung gerufen;
die Zollschilder wurden aber seit 1852 mit dem Reichswappen statt
mit dem Landeswappen versehen.
IV. DIE BUNDES-COMMISSAIRE
1863-1865.
Zur Zeit der "Bundes-Commissaire für die Herzogthümer Holstein
und Lauenburg" führten die Behörden die alten Siegel weiter, aus denen das Wort
"Königlich" gestrichen wurde. Ein Teil der Siegel
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wurde auch neu angefertigt. Sie zeigen den Schild mit dem
Pferdekopf ohne Krone. Das große Siegel mit dem dänischen Reichswappen wurde aus
Unverstand immer noch gebraucht.
V. PREUSZEN 1865.
Mit Patent vom 15. September 1865
nahm der König von Preußen Besitz von Lauenburg.
Der König proklamierte die erbliche Thronfolge der Könige von Preußen als
Herzöge von Lauenburg und die Aufnahme des entsprechenden Titels zu den übrigen.
Sofort legte man sich in Berlin die Frage vor, wie das eventuelle neue Wappen
von Lauenburg auszusehen habe.
Als Minister der auswärtigen Angelegenheiten und für Lauenburg bat Bismarck den
Hausarchivar Geheimen Archivrat DR. Märcker um eine Untersuchung, deren magere
Ergebnisse dieser am 21. September 1865 zu Papier
brachte. Er stellte fest, die im dänischen Reichswappen vorhandene goldene Farbe
des Pferdekopfes sei willkürlich (Märcker glaubte, man führe im Lande den Kopf
silbern), und so schlug er das ursprüngliche ganze Pferd wieder vor, da es
Hannover mit Bezugnahme auf Lauenburg führe (Irrtum!), doch vielleicht mit einem
Halsband.
Bald nach Eingang dieses Gutachtens erbat Bismarcks Ministerium für Lauenburg
(am 3. Oktober 1865) durch den Minister des
Königlichen Hauses beim Heroldsamt (dem auch Märcker angehörte) Vorschläge
betreffend die notwendigen Veränderungen am Wappen für Lauenburg. Es meinte
gleichzeitig, daß als Landesfarben "nach dem Vorschläge des Geh. Regierungsrates
v. Wolff, welcher den K. Kommissarius, Grafen Arnim-Boytzenburg, bei der
Besitzergreifung begleitet hat, ohne Weiteres die Preußischen anzunehmen sein"
dürften.
Die Mitglieder des Heroldsamtes betrachteten die ganze Angelegenheit wesentlich
unter dem Gesichtspunkt der Aufnahme der Titel und Wappen von Lauenburg in Titel
und Wappen von Preußen.
Frhr. v. Ledebur schrieb unter dem 6. Oktober 1865
seine Meinung nieder. Falls überhaupt die Aufnahme Lauenburgs ins Staatswappen
notwendig sei, da man es doch unter Westfalen subsummieren müsse, könne auch
nicht das Wappen von Sachsen verwendet werden, weil dieses dann zweimal im
königlichen Wappen aufträte. Eine Möglichkeit sah Ledebur allerdings in einer
geringfügigen Unterscheidung, wie sie zwischen den Adlern von Schlesien und
Krossen gemacht wird. Doch sei vielleicht das Roß von Westfalen angemessener,
das schon sehr früh als Landeswappen gegolten habe, aber auch dies stehe schon
im großen Wappen von Preußen. Der bloße Pferdekopf behagte dem Freiherrn gar
nicht, weil es heraldischer Grundsatz sei, daß ein Landesteil Recht auf das
ganze Wappen habe, nicht nur auf einen Teil. Ledebur fand die Lösung des
Tinkturenwechsels. Er wollte also ganz einfach das Pferd rot in Silber setzen,
die Landesfarben könnten dann rot und silbern sein. Märcker war allerdings
völlig anderer Ansicht, er hielt die weiße Farbe des Pferdes (nicht mit Unrecht)
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für sehr wesentlich. Er dachte an Beizeichen, etwa den
preußischen Adler hinter dem roten Schilde. Märcker drang aber mit seiner
Ansicht nicht durch, da Sulzer und Sterling (Vertreter des Innen- und des
Justizministeriums im Heroldsamt) sich Ledeburs Meinung anschlossen. Den nach
Ledeburs Promemoria abgefaßten Bericht des Heroldsamts an den Hausminister (vom
11. Oktober datiert) hat Märcker erst eine Woche nach den Kollegen
paraphiert.
Der Minister des Königlichen Hauses schloß sich dem Bericht des Heroldsamts
insofern an, als auch er das Pferd für das Gegebene hielt, doch gegen den
unverständlichen Tinkturenwechsel war. Da nun die Lauenburger Landesfarben
gleich den preußischen schwarzweiß sein sollten, schlug der Minister das Roß
silbern in Schwarz vor. Ledebur, ebenso Sulzer und Sterling, nahmen diese
Meinung an, doch nicht so Märcker. Er fand mit Recht, daß die Übereinstimmung
der Landesfarben mit den Wappenfarben auf andere Weise erzielt werden müsse, als
durch den irreführenden Farbenwechsel. Er machte drei Vorschläge, von denen ihm
die beiden ersten selbst nicht sehr zusagten: 1) der Lauenburger
Schild (weißes Pferd iu Rot) auf der Brust des preußischen Adlers; 2)
das Lauenburger Pferd unter einem Schildhaupt mit dem preußischen Adler (wohl
die Gefühle des Lauenburgischen Volkes verletzend); 3) das weiße
Pferd im roten Schilde innerhalb eines von Silber und Schwarz, den
Zollernfarben, gestückten Bordes, als der bildliche Ausdruck für das "Preußische
Herzogtum Lauenburg". Die Analogie mit dem Wappen der Burggrafen von Nürnberg
3) fand Märcker sehr günstig; doch ergäben die Farben zusammen eine
Trikolore, was freilich ein schwerer Nachteil sei. Für den Fall, daß das Feld
wirklich schwarz werden sollte, möchte Märcker durch einen rot-silbern
gestückten Bord die Erinnerung an die früheren Farben Rot und Silber wachhalten.
Nun griff der Chef, Graf Stillfried, ein. Er machte sich Märckers Vorschläge zu
eigen, fand allerdings im Anschluß an Ledebur die Aufnahme Lauenburgs ins
Staatswappen überflüssig, weil es ja schon durch Westfalen gedeckt sei.
Stillfried sprach sich in einer Niederschrift vom 3. November
gegen die schwarze Feldfarbe aus, da damit ein wesentlicher Zug des
niedersächsischen Rosses verloren ginge, es gäbe Beizeichen genug, als da sind:
Balken, Schrägbalken, Borde u. dgl. Die schwarz-weiße Einfassung um den Schild
motiviere genügend die vorgesehenen schwarz-weißen Landesfarben; eine Trikolore
(rot-weiß-schwarz oder schwarz-weiß-rot) könne nie in Frage kommen, allenfalls
könnte weiß-rot-weiß-schwarz in Betracht gezogen werden 4)
Die Aufnahme Lauenburgs in den Titel des Königs war durch das Patent vom
15. September in Aussicht gestellt, dementsprechend mußte auch ein
Wappenfeld für Lauenburg geschaffen werden.
Das Innenministerium schrieb deswegen am 9. November 1865
an Bismarck als Ministerpräsidenten, der sich als Minister für Lauenburg mit dem
Hausministerium in Verbindung setzte. Er schlug vor,
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3) Innerhalb eines rot-silbern gestückten Bordes in Gold ein
schwarzer Löwe.
4) In Anlehnung an die Farben der Burggrafen von Nürnberg.
Schwarzgold-rot-weiß oder Rot-gold.
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den herzoglichen Titel hinter Westfalen zu setzen, weil er von 1260
stamme und daher einen ziemlich bevorzugten Platz beanspruchen könne. Der
Hausminister befragte das Heroldsamt um seine Meinung. Der Minister des Innern
war sehr ungeduldig und mahnte öfter die Antwort an.
Das Heroldsamt bekehrte sich in seinem Bericht vom 31. Januar
1866, wohl nach Stillfrieds Stellungnahme für Märcker, zu dessen
Ansicht. Es erkannte die Gründe des Hausministers gegen das rote Pferd an, war
aber auch gegen den schwarzen Schild. Die Veränderung des Titels wollte das
Heroldsamt solange ausgesetzt sein lassen, bis die Verhältnisse in
Schleswig-Holstein klar lägen. Der Platz Lauenburgs sei am richtigsten hinter
Krossen.
Der Hausminister dagegen blieb in seiner Mitteilung an den Minister für
Lauenburg noch bei dem schwarzen Schild mit dem weißen Pferd. Wegen der Aufnahme
Lauenburgs in Titel und Wappen wollte er Bismarcks Entscheidung nicht
vorgreifen. Der Minister regte beim Ministerium für Lauenburg die Erstattung
eines
gemeinsamen Immediatberichtes an, den er gern in seinem Amt vorbereiten ließe.
Bismarck stellte fest, daß zwar das Pferd heraldisch das Richtigere sein möge,
daß aber politische Gründe für den Kopf sprächen. Er schrieb, daß "die seit der
Besitzergreifung und namentlich bei seiner Anwesenheit in Lauenburg gemachten
Beobachtungen ihm gegen eine Veränderung des Wappenbildes überhaupt Bedenken
eingegeben" hätten. Das Pferd sei in der Erinnerung vollkommen verschwunden, der
Pferdekopf werde aber vielfach an Gebäuden u. dgl. gebraucht. Diese
Gesichtspunkte möge der Hausminister in den Immediatbericht mit hereinnehmen, -
man könne auch zwei gesonderte Berichte ausgehen lassen. Der Minister für
Lauenburg war für die sofortige Änderung des Titels, noch ehe die Wappenfrage
entschieden sei, da nur letztere mit großen Kosten verbunden sei. Den Titel
wollte er hinter Westfalen unterbringen, das Wappen wegen des territorialen
Zusammenhangs in einem Feld mit Ratzeburg, - ein höchst unglücklicher Gedanke,
welcher der beim Heroldsamt erbetenen "technischen" Prüfung natürlich nicht
standhielt. Dieses Schreiben bekam das Heroldsamt zur Kenntnis mit einem
Begleitschreiben des Hausministeriums, auf dessen Rand Stillfried sich gegen die
Aufnahme Lauenburgs in den königlichen Titel und das große Wappen aussprach: für
den dortigen Gebrauch müsse freilich ein Wappen geschaffen werden, und da sei am
besten der preußische Adler in ein Schildhaupt über den Pferdekopf zu setzen.
In diesem Sinne berichtete das Heroldsamt an seinen vorgesetzten Minister und
warf die Frage auf, ob es nicht richtiger sei, einen Titel ohne "Lauenburg" für
den Staatsgebrauch in Preußen und einen "Haustitel" mit "Lauenburg" einzuführen,
da Lauenburg in Personal-, nicht in Realunion mit Preußen stehe, also nicht dem
preußischen Staat einverleibt sei. Lauenburgs Platz wäre hinter Krossen. Gegen
die Teilung des Ratzeburger Feldes in eine Ratzeburger und eine Lauenburger
Hälfte sprach sich das Heroldsamt deutlich aus.
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Der Hausminister fragte also noch einmal beim Ministerium für
Lauenburg zurück und legte dar, daß es sich für den beabsichtigten gemeinsamen
Immediatbericht um folgende Fragen handele:
1) Soll das Wappen des Herzogtums Lauenburg verändert werden und wie?
2) Sollen die Königlichen Titel und Wappen jetzt schon erweitert werden?
3) Wenn ja, welcher Platz käme Lauenburg zu?
Das Ministerium schloß sich im wesentlichen dem Heroldsamt an, wollte aber die
Entscheidung, ob das ganze Pferd oder nur sein Kopf genommen werden sollte, dem
König, ob der Titel (ohne das Wappen) jetzt schon zu ändern sei, dem
Staatsministerium überlassen. Es war aber gegen die vom Heroldsamt
vorgeschlagene Einführung eines besonderen Haustitels, der allein Lauenburg
enthielte, mit dem Hinweis auf die Fürstentümer Neuenburg und Valendys, 5) die
auch im großen Titel und Wappen stünden, obzwar sie mit Preußen nur durch
Personalunion verbunden gewesen seien.
Die Verschiedenheit der Auffassungen ließ den Minister für Lauenburg unterm
9. April 1866 dem Ministerium des Königlichen Hauses
vorschlagen, die beiden Ministerien möchten getrennte Berichte an den König
einreichen, dabei sich aber aufeinander beziehen. Unter dem gleichen Datum wurde
bereits der Immediatbericht des Ministeriums für Lauenburg ausgefertigt. Hierin
wurde (nach einer sehr fehlerhaften historischen Einleitung) etwa ausgeführt,
daß das Heroldsamt zwar für die Wiederaufnahme des angeblich ursprünglichen
Landeswappens sei, der Minister für Lauenburg aus den uns bereits bekannten
politischen Gründen aber dem Kopf den Vorzug gebe. Die Entscheidung wurde Seiner
Majestät anheimgegeben. Die Möglichkeiten wären: das Pferd, der Kopf oder eines
der beiden mit einem Beizeichen, obwohl letzteres unter der dänischen Herrschaft
nicht für nötig befunden worden sei. Der Lauenburger Titel müsse im Staatstitel
schon deswegen erscheinen, weil dies im Besitzergreifungspatent vom 16.
September 1865 verkündet worden sei. Das Wappen möge aber erst
nach Regelung der schleswig-holsteinischen Verhältnisse umgestaltet werden. Auch
hierüber möge der König selbst entscheiden. In bezug auf den Platz Lauenburgs im
königlichen Titel und Wappen blieb der Minister für Lauenburg ebenfalls beim
früheren Standpunkt, ließ aber wieder den König selbst bestimmen. Die
Landesfarben wurden als schwarz-weiß vorgeschlagen. Damit waren ja alle
beteiligten Ressorts einverstanden gewesen.
Der König wartete nun, bis auch das Hausministerium seinen Bericht einreichen
würde, was dieses, vom Innenministerium gedrängt, endlich am 24.
Oktober tat. Das Heroldsamt hatte ihn unter dem 14. September
ausführlich vorbereitet. Der Bericht des Heroldsamts und des Hausministeriums
gleichen sich natürlich in den wesentlichen Punkten. Drei Fassungen wurden
vorgeschlagen:
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5) So lautete seit Friedrich Wilhelm IV. der amtliche Name von
Neuchâtel und Valangin.
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1) das silberne Pferd in Rot mit dem
schwarz-silbernen Bord,
2) mit Rücksicht auf Bismarcks politische Gründe der silberne Pferdekopf
in Rot mit dem Bord,
3) der silberne Kopf in Schwarz. Das Heroldsamt stellte sich auf den
Standpunkt, wenn überhaupt der Kopf genommen würde, dann könne man auch
konsequent sein und ihn in ein schwarzes Feld setzen, denn der Kopf war ja schon
nicht mehr das niedersächsische Pferd, bei dem die rote Feldfarbe wesentlich
ist. Dieser Vorschlag war der definitive des Heroldsamtes, und unter dieser
Voraussetzung wurde die Skizze dieses Entwurfs mit dem Herzogshut versehen, der
bei den anderen Skizzen fehlt.
In der Frage des königlichen Titels und Wappens wurde der bisherige Standpunkt
vertreten.
Nach Eingang der beiden Berichte entschloß sich der König am 12.
November für den zweiten Vorschlag des Heroldsamtes.
Erst nach vier Monaten ging die betreffende Mitteilung seitens des Ministeriums
für Lauenburg an die Königliche Herzogliche Regierung zu Ratzeburg ab, welche
sie mit den notwendigen Veränderungen als eigene Bekanntmachung ins Officielle
Wochenblatt einrückte. Die hier auf dem Schilde ruhende preußische Königskrone
hat die Regierung eigenmächtig hinzugefügt. Der Entwurf zeigte keine Krone,
hätte aber den Herzogshut enthalten, wenn nicht das Heroldsamt nur den 3.
Vorschlag als seinen endgültigen mit diesem Schmuck versehen hätte.
Die Fragen, die um die Neugestaltung des königlichen Wappens und Titels
spielten, waren so vielfältiger Art, daß erst im Jahre 1873 die
endgültigen Feststellungen getroffen werden konnten. Das Heroldsamt hat hier
seinen Standpunkt durchgesetzt. Lauenburg erhielt seinen Platz hinter Krossen im
großen Titel und Wappen, im mittleren Wappen - das mit seinen zwölf Feldern den
zwölf Provinzen entsprach - einen Platz zwischen den Feldern von Schleswig und
Holstein in einer "eingepfropften Spitze". Im Provinzwappen Schleswig-Holsteins
erscheint der Lauenburger Pferdekopf nicht.
VI. ZUSAMMENFASSUNG.
Das Territorialwappen Lauenburgs war
1) bis 1841: in Rot ein silbernes Pferd.
2) von 1841 bis 1865: in Rot ein goldener
Pferdekopf; der Schild wurde entweder mit der Königskrone von Dänemark oder mit
einem Herzogshut gekrönt. Der Pferdekopf wurde von 1819 an schon
im Reichswappen Dänemarks als Zeichen für Lauenburg geführt.
3) seit 1866: innerhalb eines von Silber und Schwarz
zwölffach gestückten Bordes in Rot ein silberner Pferdekopf. Auf dem Schild ruht
die Königskrone von Preußen (ohne Purpurmütze).
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ANMERKUNG DER SCHRIFTLEITUNG: Die Belege und eingehenden Quellennachweise sind
mit Zustimmung des Verfassers im Landesarchiv niedergelegt.
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