Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1939


Die Bauernlegung auf der Römnitz 1285.
 
Von Kreisschulrat i. R. HEINRICH SCHEELE.

Gerecht vor Gott ist der, der sich nicht drückt, der nicht aus Zwang, sondern gern und freien Willens, ohne Lohn alte Mühe und Arbeit zum gemeinen Nutzen auf sich nimmt, der durch Sumpf und Moor und undurchdringliche Gründe Wege bahnt, Brücken über die Gewässer anlegt, kurz, wer alles fördert, was dem Gemeinwohl dient. (Visio Godescalci).

Das alte Römnitz.

Wer vor 200 Jahren mit dem Ratzeburger Fährboot vom Dom nach der Bäk fuhr, dem traten andere Bilder vor Augen als uns Heutigen. Stieß das Boot am flachen Ufer auf, dann empfing den Wanderer das Rauschen des großen Rades der alten Pfaffenmühle, und daneben vernahm er bald das stampfende Arbeiten der Walkmühle. Begab er sich ins Bäktal, dann trat ihm auf jeder Talstufe ein anderes Mühlenwerk entgegen: Papier- und Ölmühle, Kupferhammer und Messinghütte, dazu das Beutelwerk, alles in allem die gesamte Mühlenindustrie jener Tage. Mochte unserm Besucher der Anblick dieses behenden Fleißes gar zu modern und unruhig erscheinen, so konnte er den hohen Wald durchqueren und fand dann jenseits der Stille des Pfaffenholzes ein Riesenbett, das älteste und ehrwürdigste Denkmal damals weit und breit 1). Wer mehr das offene Bild des Sees liebte, der mochte sich von der Pfaffenmühle aus gleich westwärts wenden. Zur Linken blieb dann der Schwalkenberg liegen, an dessen steiler Kieswand die Schwalben aus ihren Sandnestern aufstiegen. Netze und Boote drunten am Ufer sagten, daß der eine der beiden Katen dort die alte Behausung des Fischers sei. Der Fischer durfte auf die uralten Gerechtsame seines Gewerbes sehr stolz sein; es
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1) Die Lage wurde noch 1652 genau bestimmt. S. Kobbe I, S. 307.

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dünkte ihn vielleicht nur ein weniges, daß in jüngsten Zeiten neben ihm eine neue Walkmühle aufgebaut worden war. Das Leben am
Uferrand überblickte man von dem Römnitzer Hofe her. Das alte, aus Eichenwerk gezimmerte Vorwerkshaus war der Sitz des Amtsmeiers, dem nicht nur das ganze durchwanderte Gebiet, sondern auch das Dorf Kampow mit Pachten und Diensten zugewiesen war. Wie es der Stundenfall wollte, sah man die Bauern mit schwerem Tritt oben aus dem 'Kornberg' den Acker bestellen, die Ochsengespanne das Korn über den 'Mehlkamp' zur Pfaffenmühle bringen, die Kuhherde die Trift hinab zur Tränke ziehen im See und weiter zur Weide im süßen oder sauren Gras der Uferwiesen, oder man hörte den taktmäßigen Klang der Dreschflegel in den großen Scheunen. Fast alle diese Bilder im Gebiet der Römnitz sind heute gewandelt, der Hof aber steht immer noch. Ihm gilt unser Interesse.

Merkwürdig ist seine Lage. Die Wirtschaftsgebäude stehen auf der halben Höhe des ansteigenden Ufers. Die Reihe der Katen führt
weiterhin die Höhe hinauf; oben erst übersieht man die weite Gutsflur. Herauf und hinunter fahren die schweren Bauwagen; nicht auf der Höhe und nicht inmitten der Feldmark liegt der Hof, sondern durchaus am Rande. Die ganze Anlage wird auf slawische Urgründung zurückgehen; denn die Slawen bevorzugten die Niederungslage, bei der sie am leichtesten dem Fischfang im See und am Bach obliegen konnten. Auf slawischen Ursprung deutet auch der Name Rodemuszle 2). Er soll 'Dorf des Radomysl' bedeuten und mag uns den Namen des Geschlechtsältesten künden, der seine Sippe dort ansiedelte. Zudem wird das Dorf in einer Urkunde ausdrücklich als SLAVICUM bezeichnet 3). Das besagt, daß es slawische Wirtschaftsverfassung hatte und demnach von Slawen bewohnt gewesen sein muß; denn Deutsche hätten sich nie dieser Arbeitsstufe anbequemt.

Rodemozle wurde dem Bistum Ratzeburg bei dessen Gründung als Ausstattung zuteil neben Ziethen, Farchau und Kolaza. Bischof und Kapitel teilten sich 1194 in das Kirchengut, und Rodemozle fiel mit Zins und Zehnt ans Kapitel. Die Zehntverfassung setzte Hufeneinteilung und deutsche Wirtschaftsweise voraus. Beide waren mit ihrem größeren Steuerertrag den Grundherren zum Vorteil, da die Wenden nur nach der Zahl ihrer Gespanne steuerten, nicht aber mit einem festen Teil ihrer Ernte, deren Ergebnis auch nur schwankend und gering sein konnte. Natürlich haben auch manche Wenden die Hufeneinteilung angenommen und sich der deutschen Art der Beackerung der schweren Böden mit dem eisernen Pflug angepaßt. Vielleicht haben das auch die Wenden in Rodemozle getan, wie in so manchem 'Wendorp'. Wenn ja, dann müssen sie bald 'friedlich und freundlich', wie man es damals nannte, vertrieben worden sein 4); denn 1285 war
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2) Rudemoyzle (1158?), Rodemozle (1174), Rodemoyzle (1238), Rodcmuszlc (1285), 1392 Hof 'to Rodemisse', 1525 Rodemissen de Hoff.
3) Westphalen Mon. ined. II fol. 2254 Nr. 117, zitiert von v. Duve 1826 i. Staatsb. Magaz. Schleswg.
4) So wurden 1250 die Wenden aus Wendisch-Pogeez, heute Holstendorf, PACIFICE ET AMICE vertrieben.

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es ein deutsches Dorf, wie wir sehen werden. Neben den heutigen 'Kämpen' erinnert auch kein 'Wendfeld' mehr an altes Kulturfeld der
Slawen; die Deutschen erst werden die größere Rodungsarbeit geleistet haben. Die Flur umfaßte 1238 bei der Grenzbestimmung durch
Albrecht I. ein Gebiet 'vom Großen See, wo er geradeausgeht, zum zum [sic!] Holenwege, zum Halsbrok, zum Hals, dann bis zum Grenzberge zwischen Mechow und Rodemoyzle'.

Die Urkunde.

Das alte Dorf Römnitz wurde 1283 vom Kapitel in einen Meierhof umgewandelt; die Bauern wurden vorher aufgekündigt und mußten dann abziehen. Die Beurkundung des gesamten Vorgangs geschah durch den Vogt und den Rat der Stadt Ratzeburg. Das Schriftstück hat folgenden Wortlaut 5):

"Allen, die vorliegende Schrift sehen werden, entbieten der Vogt und die Bürgermeister der Stadt dienstwilligen Gruß! Wir sagen, was wir wissen, und was wir sagen, bezeugen wir urkundlich, nämlich daß, nachdem die Bauern des Dorfes auf der Römnitz (Rodemuszle) lange Zeit die Acker jener Dorfflur, OHNE DARAN ERBLICHES EIGENTUM ZU HABEN a), mit günstiger Erlaubnis des Ratzeburger Domkapitels bebaut haben, solange nicht das Domkapitel die genannten Äcker auf eigene Kosten und in eigener Arbeit zu bewirtschaften beabsichtigte, es DEN GENANNTEN BAUERN EIN JAHR UND 14 WOCHEN VORHER ANKÜNDIGEN ließ, daß sie während vorgenannter Zeit bis folgenden Michaelis jene Ländereien so bebauen und bepflanzen sollten, daß sie dann abziehen sollten und später nichts mehr daran rechtlich zu beanspruchen hätten. Und diese haben getreulich bezeugt, daß sie das tun und ausführen wollten und daß sie keinen Rechtsanspruch noch Beschwerde gegen das Domkapitel hätten, noch aus derartigem Grunde sich auflehnen wollten, WOFERN SIE NUR b) ihre Häuser und die Arbeiten an ihren Gärten nach Abschätzung vom Domkapitel IN BAREM GELDE erstattet bekämen. Zu Achtsleuten wurden seitens des Domkapitels erwählt der VOGT BERTOLD, DER KLOSTERMEIER c) FRIEDRICH zu Römnitz und THIMMO VON UTECHT, seitens der Bauern KONRAD VON BUCHHOLZ, JAKOB, genannt 'MIT DEM BLOSZEN SPEER d)  und BERNHARD VON POGEZ. Diese sechs wurden von beiden Parteien angenommen und schätzten die Gebäude und Gartenarbeiten nach sorgsamer Aberlegung folgendermaßen: des Meynard zu 2 Mark, des Fischers Albert zu 24 Schilling, des Schulzen Konrad zu 16 M., des Friedrich zu 3 M. 4 Sch., des Hermann zu 5 M., des Nikolaus zu 3 M., Rolands des Bunten e) zu 12 Sch., der Söhne Hildegunds zu 7 M., der Witwe Rikeca zu
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5) Die Urkunde (Mcklbg. Urkdbch. III, 1816) ist übersetzt und behandelt von Hellwig im Archiv d. V. f. d. Gesch. des Hzgt. Lauenburg VII, S. 106 ff. und von Prof. Folkers in 'Quellen der Heimat' D Heft 5, Schönberg 1925. Der deutsche Text folgt hier nach beiden. Vgl. auch Bertheau, Mecklbg. Jahrb. 79, S. 93 f., und auch dessen ganze Abhandlung dort.
a) haereditatem non habebant. b) dummodo. c) magerus eccl. d) Nuda hasta. e) Rolandi Varii.

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2 Pfund, des Richard zu 2 M., des Johannes, Konrads Sohn, zu 2 M. 4 Sch., des Johannes, Rolands Bruder, zu 20 Sch., Olyvas Schwester zu 4 M., des Lutbert zu 5 M., und des Steding zu 3 M.

Später bezeugten vor uns der schon genannte OLYVA MIT SEINER SCHWESTER, daß sie ihre 4 M. empfangen haben, indem sie sich keinen Anspruch und Klage mehr gegen das Kapitel vorbehielten. Nachher erklärten die Söhne des Bauermeisters Conrad, NIKOLAUS, BERTHOLD, JOHANNES, HINRICH und ECKEHARD, vor uns, daß sie 16 M. vom Domkapitel erhalten hätten, und Nikolaus von Salem gab für sie das Versprechen. Ferner sagte HERMANN, genannt BLANCKE, daß er 5 M. empfangen habe. Auch für diesen gab Nikolaus von Salem das Versprechen. Ferner empfing RODOLF 12 Schilling, das Versprechen gab für ihn der Bechermeister Bertold; FRIEDRICH empfing 4 Sch. und 3 M.; NIKOLAUS, genannt NYEBUR, erhielt 3 M.; Gerhard von Gieselbrechtsdorf, ein Vasall des edlen Herrn Th. von Parkentin, gab das Versprechen. JOHANN, des Bauermeister Conrads Sohn, empfing 2 M. 4 Sch.; die WITWE HILDEGUNT und ihre Söhne, und zwar Johannes und Werner mit ihren Schwestern Sophie und Hildegund, empfingen 7M.; JOHANNES, genannt BONDE ROLANT, 20 Sch.; WITWE RIKSIT für sich und ihren Sohn Johannes, genannt der Graf, und ihre Schwester empfing 4 M.; der Fischer ALBERT, genannt Fubeterne, 24 Sch.; LUBBE 5 M., STEDING 5 M., METTEKE, MEINEKES FRAU, 2 M.

Dies ist verhandelt im Jahre des Herrn 1285, zu verschiedenen Zeiten des Jahres, je nachdem die Vorgenannten, wenn sie ihr Geld
empfangen hatten, das vor uns ausdrücklich anerkannten."

Ein braunes oder ein buntes Dorf?

Unser erstes Interesse gilt den Bauern selbst. Prüft man ihre Namen, so wird man sie als deutsche erkennen müssen. Wäre es auch möglich, daß sich slawisches Blut unter deutschem Namen darstellte, so ergibt doch die weitere Betrachtung den deutschen Charakter. Es sei zunächst daran erinnert, daß nach allgemeiner Ansicht die deutschen Siedler im Land Ratzeburg vorwiegend aus Westfalen stammen. "Die Bewohner des Fürstentums unterscheiden sich schon seit langen Jahren, ohne daß sich Nachweisen ließe seit wann, in die Braunen und Bunten. ... Eine noch jetzt bestehende Trennung fand seit Menschengedenken zwischen ihnen und den Braunen statt; Ehen zwischen beiden gehören im allgemeinen zu den seltneren Fällen ... der Bauer selbst heiratet fast nie eine Bunte." So sagt Masch 1837 6) und schildert weiter die Braunen als einen spät reifenden, wohlgebildeten Menschenschlag von mittlerer Größe, blauäugig, dunkelblond oder lichtbraunen Haares und von ansprechender Gesichtsbildung. "Ausdauer in jeder Hinsicht, die wohl oft Hartnäckigkeit genannt werden kann, gehört zum Charakter des Volkes, das sich übrigens durch Treue und Rechtlichkeit und Wohl-
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6) Masch: Der Bauer i. Fürstent. Ratzeburg. Jahrbuch d. Vereins f. mecklenb. Gesch. 1837, S. 147.

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tätigkeit vorteilhaft auszeichnet, fest an dem einmal Bestehenden hält und sich zum Aneignen fremder Ansichten schwer entschließen kann." Und auch Kobbe sagt, ebenfalls 1837 7), daß man im Stifte zwischen Braunen und Bunten unterscheide. „Die Braunen erscheinen bei Trauungen mit einem Schwerte im Arm und gehen ungern Verbindungen mit den Bunten ein. Es leidet keinen Zweifel, daß diese Braunen, welche sich in einigen Dörfern, als Mechow und Ziethen, nicht finden, Nachkommen der im 12. Jahrhundert eingewanderten
 



Phot. A. Hannig.
Blick auf die Römnitz vom Turm der St. Petri-Kirche in Ratzeburg.
 

Kolonisten, die Bunten aber teils slawischen Ursprungs, teils Abkömmlinge späterer Einwanderer sind 8)." Wenn nun jemals zwischen
Braunen und Bunten unterschieden wurde, dann sicherlich in der Siedlungszeit. Damals wurde der Gegensatz in Bräuchen und Sitten und
im Charakter mit aller Ursprünglichkeit gefühlt und mit den Stich-
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7) Kobbe III, S. 207.
8) Auch Masch sagt a. a. O. bei der Schilderung der Hochzeit vom Bräutigam, er trage unter dem Arm einen Degen, DAS ZEICHEN DES FREIEN MANNES. Die Deutung ist nicht sicher. Der Degen wird eher bei den Beilagerbräuchen zur Einsegnung des Bettes (zum sogen. Bewritten) gedient haben. In Dithmarschen und in holsteinischen Geestdörfern wurde noch um 1800 die Braut mit Kleidern ins Bett gebracht. Dabei wurde das Bett mit einem Schwert oder Pook segnend zur Unheilsabwehr überkreuzt unter dem dreimal wiederholten Spruch: Hier bewritte ik twee Kinder, twee salige Kinder usf. Masch erzählt nur noch, daß die Braut mit Kleidern zu Bett gebracht wurde. (Nach dem Idiotikon v. Schütze 1800. Vgl. auch Warnke (Hochzeitsdegen) in Mitt. d. Heimatbundes f. d. Fürstent. Ratzeburg. Schönberg 1934, S. 27.)

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Worten 'braun - bunt' gekennzeichnet 9). Es gab demnach braune und bunte Dörfer. War nun Römnitz ein braunes oder ein buntes Dorf? Die nächste Antwort gibt die Urkunde selbst; es findet sich unter den Eingesessenen ein Roland Varius, d. h. der Bunte 10). Sein Bruder Johannes wurde der Bonde Roland genannt. Er mochte im Wortspiel selbst betont haben, er sei kein Bunter, sondern ein Bonde. Ein Bonde ist ein Eigentumsbauer oder -kätner (im nördlichen Schleswig-Holstein). Da es auf der Römnitz solche nicht gab, kann er sich nur so genannt haben, weil er früher von Schleswig-Holstein her eingewandert war. Beide Brüder mit dem echten Siedlernamen Ro(de)land waren also höchstens ein Menschenalter dort und gehörten beide zu den Bunten. Weiter wird Nikolaus der Nyebur genannt. Seine Familie muß sich also auch erst später als andere angebaut haben, gehörte nicht von Anfang an ins Dorf. Dann ist noch der Steding da, dessen Name seine Herkunft aus dem Land Stedingen besagt; die Familie wird zu den nach 1240 aus Oster-Stedingen überall hin verstreuten Flüchtlingen gehört haben. Diese vier Bunten sehen wir deutlich; sie haben sich natürlich nicht selbst so genannt, sondern sie haben ihren Namen von andern Bauern im Dorf, die sich selbst als Braune bezeichnen. Vermutlich war das eine Gruppe um den Bauermeister Konrad, und sie mochten die alten Siedler sein. Römnitz war also ein buntes Dorf, auf alle Fälle ein Dorf deutscher Bauern. Ob die Slawen langsam verdrängt wurden und dieser Umstand die stufenweise Wandlung in ein deutsches Dorf bedingte oder ob Kriegesnot das Dorf zum Teil verwüstet und eine teilweise Neubesetzung nötig gemacht hatte, wird man nicht sagen können. Doch sieht es nicht danach aus, daß es jemals zu einer geschlossenen Neugründung mit durchgreifender gleichmäßiger Einteilung der Flur gekommen war, sonst würde man auch eine andere Stelle der Flur als Dorfplatz gewählt haben.

(Schluß folgt.)

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9) Masch hält es ebenso für möglich, daß die Unterscheidung in die Siedelungszeit zurückreiche. Er kennt aber die Bedeutung eines 'Bonden' nicht, und seine Andeutung (S. 147 Anm.) geht daher fehl.
10) Für Varius setze ich nicht, wie bisher immer geschieht, 'der Aussätzige', sondern 'der Bunte'. Die Aussätzigen wurden damals LEPROSI genannt.


 

 

 

 

 

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